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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sphinx Mobile
Friedrich- Ebert- Straße 2, 69514 Laudenbach


§ 1. Geltung der Bedingungen
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende AGB des Bestsellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von SPHINX-MOBILE selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

§ 2. Warenauswahl, Angebot, Auftragsbestätigung
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von SPHINX-MOBILE zurückgeht. Die Angebote von SPHINX-MOBILE sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Käufer bei solchen Produkten, die SPHINX-MOBILE üblicherweise ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche und bei sonstigen Produkten zwei Wochen ab Zugang des Auftrages bei SPHINX-MOBILE gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von SPHINX-MOBILE oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich SPHINX-MOBILE ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§ 3. Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält SPHINX-MOBILE Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer SPHINX-MOBILE in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei SPHINX-MOBILE beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat SPHINX-MOBILE nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von SPHINX-MOBILE eintreten oder SPHINX-MOBILE unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist SPHINX-MOBILE berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. SPHINX-MOBILE ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

§ 4. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist SPHINX-MOBILE berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist SPHINX-MOBILE nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist SPHINX-MOBILE berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

§ 5. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Versandgeschäften erfolgt die Bezahlung auf Rechnung, per Vorauskasse oder per Nachnahme bei Auslieferung der bestellten Ware. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

§ 6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von SPHINX-MOBILE. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von SPHINX-MOBILE hinzuweisen und SPHINX-MOBILE unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist SPHINX-MOBILE berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die SPHINX-MOBILE aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden SPHINX-MOBILE die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für SPHINX-MOBILE als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von SPHINX-MOBILE durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an SPHINX-MOBILE übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von SPHINX-MOBILE unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der SPHINX-MOBILE (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber SPHINX-MOBILE nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an SPHINX-MOBILE ab. SPHINX-MOBILE ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von SPHINX-MOBILE im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber SPHINX-MOBILE nicht nachkommt. Auf Aufforderung von SPHINX-MOBILE hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und SPHINX-MOBILE die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von SPHINX-MOBILE in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Soweit SPHINX-MOBILE nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

§ 7. Rechte des Käufers bei Mängeln
SPHINX-MOBILE gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe auf den Käufer mangelfrei ist. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von SPHINX-MOBILE nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Im Rechtsverkehr mit Käufern, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert SPHINX-MOBILE nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs ﷓in anderer Weise (§212 BGB).

§ 8. Garantie
Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen - ggf. kostenpflichtig - über SPHINX-MOBILE erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber SPHINX-MOBILE begründet werden. Garantien von SPHINX-MOBILE liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. SPHINX-MOBILE haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht SPHINX-MOBILE vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.

§ 9. Reparaturaufträge, Datensicherung, Datenrettung
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift. Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). SPHINX-MOBILE weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde SPHINX-MOBILE mit einer Datenrettung, erbringt SPHINX-MOBILE diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. SPHINX-MOBILE weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

§ 10. Pfandrecht
SPHINX-MOBILE hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von SPHINX-MOBILE mit dem Kunden.

§ 11. Lagerkosten, Verwahrung, Verwertung
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann SPHINX-MOBILE vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung oder Untergang des Verwahrungsgutes. Steht SPHINX-MOBILE ein gesetzliches oder vertragliches Pfandrecht an der verwahrten Sache zu, ist SPHINX-MOBILE nach Ablauf der Frist berechtigt, das Verwahrungsgut freihändig zu veräußern und den Verwertungserlös mit den Lagerkosten zu verrechnen. Ein etwaiger Mehrerlös wird an den Kunden ausgekehrt.

§ 12. Haftung
SPHINX-MOBILE haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet SPHINX-MOBILE auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet SPHINX-MOBILE bei leichter Fahrlässigkeit nur für Ansprüche aus §311 Abs. 2 BGB. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn SPHINX-MOBILE die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SPHINX-MOBILE beruhen. Ausgenommen sind auch Ansprüche aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; in diesem Fall haftet SPHINX-MOBILE jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SPHINX-MOBILE.

§ 13. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen über das Internet (E-Commerce)
Bei Vertragsabschlüssen über das Internet (E-Commerce) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mir Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Erhalt der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: SPHINX-MOBILE vertreten durch Moner Gergies, Friedrich-Ebert-Straße 2, D-69514 Laudenbach.

§ 14. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Vertragsabschlüssen über die Telefonhotline (Versandgeschäft)
Bei Vertragsabschlüssen über unsere Telefonhotline (Versandgeschäft), können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mir Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Erhalt der Sache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: SPHINX-MOBILE vertreten durch Moner Gergies, Friedrich-Ebert-Straße 2, D-69514 Laudenbach.

§ 15. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

§ 16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist in diesem Fall Laudenbach, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Laudenbach. Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar. Stand Juni 2008: Sphinx-Mobile, Moner Gergies. Sphinx-Mobile, Friedrich-Ebert-Straße 2, D-69514 Laudenbach
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